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BEK 2022 132

Einstellung Strafverfahren

Schwyz · 2022-12-27 · Deutsch SZ
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Einstellung Strafverfahren | Staatsanwaltschaft

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 27. Dezember 2022BEK 2022 132MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In Sachen1.A.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,2.B.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,gegen1.Staatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,2.D.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin,betreffendEinstellung Strafverfahren(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 12. August 2022, SU 2021 10786);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.A.________ und B.________ erstatteten am 8. Dezember 2021 Strafanzeige gegen Rechtsanwältin D.________ wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses (U-act. 8.1.004). Sie werfen der Beschuldigten im Wesentlichen vor, das Schlichtungsgesuch an das Vermittleramt Höfe nicht auf die Honorarforderung gegen B.________ in der Höhe von Fr. 2’154.00 beschränkt, sondern auch schützenswerte Daten von A.________ offengelegt zu haben. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren mit Verfügung vom 12. August 2022 ein, weil das Schlichtungsgesuch der Beschuldigten, die durch die zuständige Anwaltsaufsichtskommission von der Schweigepflicht bezüglich einer Honorarforderung gegen B.________ soweit erforderlich entbunden war, im Gesamtzusammenhang sämtlicher Honorarforderungen nicht über das Notwendige hinausgehe (angef. Verfügung insbes. E. 14). Mit rechtzeitiger Beschwerde beantragen A.________ und B.________ dem Kantonsgericht, die Einstellungsverfügung aufzuheben und das Strafverfahren weiterzuführen. Die Staatsanwaltschaft überwies die Akten ohne Gegenbemerkungen mit dem Antrag, die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen (KG-act. 5). Auch die Beschuldigte verlangt in einer kurzen Eingabe die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde (KG-act. 15).2.Die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung ist zulässig (

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

In Sachen

1.A.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,2.B.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,gegen1.Staatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,2.D.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin,

betreffend

Einstellung Strafverfahren